Ernährungsfachkräfte dürfen für Ihre Dienstleistung werben – ja.
- Welche Zielgruppe mag wie angesprochen werden?
- Welche Öffentlichkeitsarbeit ist für welche Kund*innen-Zielgruppe wie geeignet?
- Wovor hält das Heilmittelwerbegesetz zurück?
weitere Info und Anmeldung: mail@blumenschein-ebt.de
den Link zum Webraum erhalten die angemeldeten TN*innen ca. 2-3 Tage vorher