Ernährungsfachkräfte dürfen für Ihre Dienstleistung werben – ja. Mit „du“ oder „Sie“ besser?
Für wen ist diese Werbung und Öffentlichketisarbeit sinnvoll und wertvoll?
- Welche Zielgruppe mag wie angesprochen werden?
- Welche (Art der) Öffentlichkeitsarbeit ist für welche Kund*innen-Zielgruppe wie geeignet?
- Wovor hält das Heilmittelwerbegesetz zurück?
Weitere Info und Anmeldung: mail@blumenschein-ebt.de
Den Link zum Webraum erhalten angemeldete TN*innen ca. 2-3 Tage vorher